
Die Richtlinie stellt, nach Ansicht des EuGH, einen Eingriff von besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und des Schutzes personenbezogener Daten dar, welcher unverhältnismäßig und daher nicht gerechtfertigt ist. Inhalt der Richtlinie Ziel der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie war es, in ...