
Mit Urteil vom 28.07.2015, Az. VI ZR 340/14 entschied der BGH, dass bei der Veröffentlichung von unwahren Tatsachenbehauptungen durch Dritte im Internet, ein Anspruch auf Hinwirkung der Löschung gegen den ursprünglichen Autor besteht. Ein Aktienunternehmen klagte auf Löschung von Beiträgen. Der Beklagte hatte auf seiner Webseite und in einem Forum einen Beitrag über die Klägerin ...