
Die meisten Landesaufsichtsbehörden für Datenschutz haben eine Liste von Verarbeitungsvorgängen veröffentlicht, für die gemäß Art. 35 DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen ist. Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung? Art. 35 Abs. 1 DSGVO verpflichtet einen Verantwortlichen grundsätzlich eine DSFA vorzunehmen, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei „Verwendung neuer Technologien“, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände ...