
Nachdem der EuGH am 19.10.2016 die ihm vorgelegten Fragen im Fall Breyer, C-582/14, beantwortete, entschied der BGH nun den Ausgangsstreit mit Urteil vom 16.05.2017, VI ZR 135/13. Dynamische IP-Adressen stellen demnach für die Betreiber von Webseiten personenbezogene Daten dar. Allerdings dürfen diese Nutzungsdaten nach § 15 I TMG über die Dauer des Nutzungsvorgangs hinaus gespeichert ...