
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19.03.2015, Az. I ZR 94/13, entschieden, dass ein Betreiber eines Online-Bewertungsportals nicht verpflichtet ist, Bewertungen von Nutzern vor deren Veröffentlichung nicht vorab inhaltlich überprüfen müssen. In der vorliegenden Entscheidung hatte eine Betreiberin eines Hotels ein Hotelbewertungsportal wegen einer unwahren Bewertung einer Nutzerin abgemahnt und Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Das Portal entfernte die ...